Studienplätze sind beliebt, und vor allem in der Psychologie muss man lange warten, wenn man nicht den richtigen NC hat und dann kann man sich von seinem Traum schon mal verabschieden. Aber ist das wirklich so?
Begrenzte Plätze
Es ist natürlich klar: Es können sich nicht unendlich viele Leute für endliche Plätze bewerben und studieren und damit die Universitäten an ihre Grenzen der Kapazität bringen. Davon hat niemand was und das Bildungssystem würde in Bälde zusammenbrechen. Also muss es für beliebte Studienplätze eine Quote geben, die man überspringen muss. Eine Art von Hürde. Und diese Hürde ist der NC.
Note entscheidet
Die Abiturnote ist entscheidend, ob jemand einen Platz bekommt oder nicht. Man muss diese Quote erfüllen und je besser man ist, umso einfacher hat man es, angenommen zu werden. Mit einem 1,0-Abitur hat man gute Chancen, Medizin oder Psychologie studieren zu können. Je weiter man nach oben hin von der gewissen Marke von 1,6 oder wie hoch sie ist entfernt ist, desto schwieriger hat man es und umso länger muss man sich auf eine Warterei einstellen.
Studienplatzklage
Aber auch hier kann es Abhilfe geben. Eine Studienplatzklage Psychologie kann helfen, den begehrten Platz zu erhalten und doch noch das Studium und die Karriere anzutreten die man sich vorgestellt hat. Damit steht einem nichts mehr im Weg. Doch es klingt wie noch eine zusätzliche und fast unüberwindliche Hürde. Klage? Warum sollte man eine Hochschule noch verärgern?
Das Grundgesetz gewährt einem eine freie Ausbildungswahl und darin fallen auch Studienplätze, die eigentlich beschränkt sind. Man darf strenggenommen nicht davon abgehalten werden, diese zu besuchen und seine Ausbildung so zu bekommen, wie man sie gerne hätte. Einfach so nicht zugelassen werden, obwohl man mit dem Abitur eine Studierbefähigung bescheinigt bekommen hat (denn nichts anderes ist das Abitur eigentlich), ist also nicht immer zulässt und kann angefochten werden.
Für die Studienplatzklage Psychologie sollte man sich erst mal einen Anwalt oder eine Anwältin suchen (https://www.die-hochschulanwaeltin.de/studienplatzklage-psychologie/). Es gibt sogar ganze Kanzleien, die sich nur damit beschäftigen, den Studienplatzklagen. Denn es ist immer und immer häufiger der Fall, dass junge Menschen sich ihrer Rechte bewusst werden und etwas versuchen wollen, um ihren Lebenstraum zu leben.
Zunächst wird eine Antragsstellung auf Zulassung außerhalb der Kapazitäten versucht. Manchmal gehen Universitäten darauf ein und lassen dann zum Studium zu. Aber ist das nicht der Fall, wird die eigentliche Studienplatzklage beim Verwaltungsgericht gestellt und das muss dann entscheiden, ob im vorliegenden Fall eine Möglichkeit und ein Recht besteht, zum Studium der Psychologie dennoch zugelassen zu werden. Gibt es zum Beispiel noch weiter Plätze als von der Universität angegeben? Kann man noch weitere Plätze schaffen und so weiter. Und die Chancen stehen zur Zeit auch sehr gut und in der Medizin sind solche Klagen sogar noch wesentlich häufiger.
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